Benötigen Sie einen externen Datenschutzbeauftragten?
Wir helfen Ihnen gerne weiter:
Mo – Fr: 09:00 – 18:00 Uhr
Datenschutz und Datensicherheit sind nicht kontraproduktiv für ein Unternehmen, im Gegenteil:
Die Kosten für angemessenen Schutz sind in der Regel geringer als erwartet und nehmen Sie im Ernstfall aus der Haftung. Deutschland ist auf juristischer Basis ein Vorreiter im Datenschutz. Das bietet Risiken, vor allem aber Chancen. Punkten Sie mit der Erfüllung verschiedener Standards bei Ihren Kunden.
Bei allen Fragen rund um Datensicherheit und Datenschutz sind wir Ihr Partner.
Arbeiten in Ihrem Unternehmen mehr als neun Mitarbeiter mit personenbezogenen Daten?
Dann benötigen Sie in der Regel einen Datenschutzbeauftragten!
Warum brauche ich überhaupt einen Datenschutzbeauftragten?
Bin ich mit dem Bundesdatenschutzgesetz vertraut?
Die wichtigsten Gründe für einen Datenschutzbeauftragten sind die Vermeidung von negativen Presse-Berichterstattung, dem Verlust von Kundenvertrauen und der Abwendung drohender Bußgelder der Aufsichtsbehörde gegen die Geschäftsleitung und Ihr Unternehmen. (Der Bußgeldrahmen beläuft sich gemäß § 43 Abs. 3 BDSG auf bis zu 50.000 Euro bzw. im Fall schwerer Verstöße auf 300.000 Euro). Zu beachten ist hierbei, dass sich unzufriedene Kunden und Mitarbeiter immer häufiger direkt an die Datenschutzaufsichtsbehörden wenden.
Es gibt also verschiedene gute Gründe, einen Datenschutzbeauftragten in Betracht zu ziehen.